Rauchwarnmelder retten Leben — aber nur, wenn sie funktionieren. Deshalb verlangen die Landesbauordnungen nicht nur, dass sie hängen, sondern auch, dass sie betriebsbereit gehalten werden. Wie das geht, beschreibt die Norm DIN 14676.

Wie oft geprüft wird

Die DIN 14676 sieht Inspektion und Wartung im Abstand von zwölf Monaten vor, mit einem Spielraum von drei Monaten nach vorn und hinten. Ein Prüftermin, der Jahr für Jahr ungefähr zur selben Zeit liegt, ist deshalb die einfachste Lösung.

Was zur Wartung gehört

  • Sichtprüfung: Ist der Melder vorhanden, unbeschädigt und nicht verdeckt oder überstrichen?

  • Prüfung der Raucheindringöffnungen auf Verschmutzung.

  • Funktionsprüfung des Warnsignals und Prüfung der Energieversorgung.

  • Dokumentation der Prüfung, damit sie im Schadensfall nachweisbar ist.

Wer zuständig ist

Das regelt jedes Bundesland selbst. In vielen Ländern liegt die Pflicht zum Einbau beim Eigentümer und die zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft beim unmittelbaren Besitzer — also beim Mieter —, sofern der Eigentümer sie nicht selbst übernimmt. In anderen Ländern ist der Eigentümer für beides zuständig. Viele Vermieter übernehmen die Wartung ohnehin selbst oder beauftragen einen Dienstleister, um sicherzugehen.

Schauen Sie deshalb in die Bauordnung Ihres Bundeslandes, und halten Sie fest, wer im Mietverhältnis die Wartung übernimmt.

Nachweis ist alles

Kommt es zu einem Brand, fragt die Versicherung nach. Eine Wartung, die gemacht, aber nicht dokumentiert wurde, ist dann schwer zu belegen. Halten Sie Datum, Ergebnis und Dienstleister fest — am besten dort, wo auch der nächste Termin steht.

In FoxKI ist der Rauchmelder nach DIN 14676 als Wartungsplan vorkonfiguriert: Turnus, Verantwortlicher, Dienstleister. Ein Klick auf „Durchgeführt“ schreibt die Historie fort und schiebt die nächste Fälligkeit weiter. Mehr dazu im Wartungsplaner.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.