Die E-Rechnung ist in Deutschland zwischen Unternehmen Schritt für Schritt Pflicht geworden. Für Vermieter klingt das zunächst weit weg — wer Wohnungen vermietet, schreibt selten Rechnungen. Ganz so einfach ist es aber nicht.
Was eine E-Rechnung ist
Eine E-Rechnung ist keine PDF per E-Mail. Sie ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine Software ohne Abtippen lesen kann — in Deutschland nach der europäischen Norm EN 16931. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD, bei dem eine PDF die strukturierten Daten mitträgt.
Der Zeitplan
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen.
Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zur Ausstellung für alle übrigen Unternehmen.
Was das für Vermieter heißt
Umsatzsteuerlich ist auch ein Vermieter Unternehmer. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt deshalb grundsätzlich auch für ihn — ein E-Mail-Postfach genügt dafür. Die Rechnung des Handwerkers kommt also künftig womöglich als E-Rechnung.
Beim Ausstellen kommt es auf die Art der Vermietung an. Die Vermietung von Wohnraum ist in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG), und für solche steuerfreien Leistungen besteht nach § 14 Abs. 2 UStG schon keine Pflicht, überhaupt eine Rechnung auszustellen — und damit auch keine zur E-Rechnung. Anders bei der Gewerbevermietung mit Option zur Umsatzsteuer: Hier stellen Sie Rechnungen an ein Unternehmen aus, und dafür gilt der Zeitplan oben.
Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater, gerade bei gemischt genutzten Objekten.
Und die Aufbewahrung
Eine E-Rechnung muss in ihrem ursprünglichen Format aufbewahrt werden, für die gesetzliche Frist von zehn Jahren. Ein Ausdruck der PDF-Ansicht ersetzt die Originaldatei nicht.
FoxKI erzeugt Ausgangsrechnungen als PDF mit eingebetteter E-Rechnung nach EN 16931 und hält sie zehn Jahre aufbewahrungsfest. Das Format haben wir mit anerkannten Prüfwerkzeugen nachgewiesen. Mehr dazu auf der Seite E-Rechnung und Steuer.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.