Die Versammlung
Jeder Tagesordnungspunkt trägt seine Art, sein Mehrheitserfordernis und den Beschlussvorschlag — beides geht mit der Einladung hinaus, wie § 23 Abs. 2 WEG es verlangt. Die Teilnehmerliste ist aus den erfassten Eigentümern vorbefüllt, das Protokoll führen Sie im Vollbild während der Sitzung.